Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediawagu Dion Awagu (Nachfolgend: Mediawagu)
§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Mediawagu mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. Abweichende Bedingungen erkennt Mediawagu nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Mediawagu / Mitwirkung des Kunden
(1) Mediawagu erbringt für den Kunden je nach Buchung individuelle Marketingdienstleistungen.
(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Generierung eines Nettoumsatzes (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch Mediawagu vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Mediawagu, bleibt der Vergütungsanspruch von Mediawagu unberührt.
(5) Abweichende Garantiezusagen sind nur dann verbindlich, wenn sie explizit in einem schriftlichen Einzelvertrag oder Angebot festgelegt wurden. Im Falle einer solchen Zusage richtet sich die Haftung ausschließlich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Eine Garantieverpflichtung besteht nur unter den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen und erfordert die vollständige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

§ 3 ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN
(1) Der Vertragsschluss zwischen Mediawagu und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Mediawagu und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN
(1) Die Preise, die von Mediawagu angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Überschüssige Werbekosten werden nicht rückerstattet, können aber für bspw. eine andere Anzeige verwendet werden oder angerechnet werden. Wir informieren Sie stets über unsere Erkenntnisse und empfehlen Ihnen das ideale Werbebudget. Eine eigenständige Erhöhung bei der Verwaltung Ihres Werbebudgets wird von uns nicht durchgeführt, sondern nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Ihnen.
(3) Die Bezahlung der Leistungen von Mediawagu erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Mediawagu ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Mediawagu ist anders lautend. Eine von Mediawagu erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahllart vereinbart wird, hat der Kunde Mediawagu nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
Dion Awagu, Theodor-Heuss-Ring 73, 24113 Kiel und dessen Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Dion Awagu, Theodor-Heuss-Ring 73, 24113 Kiel und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers

(5) Mediawagu stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Mediawagu zu überweisen und die, durch die Rückbuchung veranlassten Kosten, durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(8) Mediawagu ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc) einziehen zu lassen.

§ 5 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 1 Monat.
(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 VERZUG / RÜCKTRITT
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Mediawagu beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Mediawagu eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Mediawagu vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Mediawagu sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Mediawagu in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Mediawagu ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 ERFÜLLUNG
(1) Mediawagu wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Mediawagu ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Mediawagu bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Marketingdienstleistungen schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Mediawagu innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Mediawagu gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Mediawagu unberührt.

§ 8 SCHUTZRECHTE DRITTER
Der Kunde gewährleistet, dass Mediawagu überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Er stellt Mediawagu insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 NUTZUNGSRECHTE
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Mediawagu erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Mediawagu für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Mediawagu nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Mediawagu über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 HAFTUNG
(1) Mediawagu haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mediawagu nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Mediawagu nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Mediawagu nicht.
(4) Sofern Mediawagu in einem individuellen Angebot eine Mindestanzahl an Leads oder Anfragen zusichert, gilt diese Garantie nur unter den dort festgelegten Bedingungen. Eine Haftung oder Rückerstattungspflicht besteht nur, wenn die in der Vereinbarung definierten Voraussetzungen vollständig erfüllt wurden und die vereinbarte Leistung dennoch nicht erbracht wurde.

§ 11 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Mediawagu die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Mediawagu von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Mediawagu hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Mediawagu maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Mediawagu. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Mediawagu.

AGB Stand: 02.12.2022

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